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Hier buchenMit „Beratungsgutscheinen Afrika“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) externe Beratungsleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, um diesen eine individuelle und bedarfsorientierte Beratung zu ihren wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen.
Ziel des Programms ist es, durch diese Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der zu beratenden Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten. Die Förderung soll insbesondere Unternehmen helfen, mögliche wirtschaftliche Risiken, die mit dem Markteintritt in Afrika verbunden sind, richtig zu bewerten.
Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen. Die geförderte Beratung kann sich auf Fragen zu bestimmten Branchen oder Wirtschaftszweigen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und/oder Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Vorhaben beziehen.
Förderfähig sind:
- Beratungen zu länder- oder branchenspezifischen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens in Afrika, für die das/die Beratungsunternehmen/-organisation gelistet ist,
- Beratungen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens, für die das/die Beratungsunternehmen/-organisation gelistet ist,
- Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungskonzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case),
- Beratung zur Finanzierung der Durchführung des Vorhabens
Förderbetrag:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss unter die „De-minimis-Beihilfen“ Regelung fällt.
Weitere Details und die Möglichkeit die Förderung zu beantragen finden Sie hier.